Schadenformulare

Hier finden Sie unsere Formulare für Ihren individuellen Versicherungsfall.

Bitte beachten Sie, die jeweils geltenden Verhaltensregeln. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Bitte bedenken Sie auch, dass diese Aufzählungen unmöglich für jeden individuellen Schadenfall abschließend sein können. Wir möchten Ihnen damit eine Richtschnur für die erfahrungsgemäß häufigsten bzw. wichtigsten Problemstellungen geben.

Bauleistungsversicherung

  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
  • Fertigen Sie Fotos an, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben.
  • Reichen Sie ein Leistungsverzeichnis/Erstangebot für die beschädigten Sachen ein.
  • Reichen Sie Kostenvoranschläge zur Schadenbeseitigung ein.
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Elektronikversicherung

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Bei Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Vandalismus) muss eine Anzeige bei der Polizei unverzüglich erfolgen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Besteht ein Wartungsvertrag?
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind. Wichtig sind Angaben zu den beschädigten Sachen (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr.)
  • Legen Sie für die beschädigten Sachen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst
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Fotovoltaikversicherung

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die beschädigten Sachen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Erwarten Sie, dass Ihnen aus dem Schaden an Ihrer Anlage ein Minderertrag oder gar ein Ertragsausfall entsteht, fügen Sie bitte Kopien der Abrechnungen Ihrer Einspeisevergütungen der letzten zwölf Monate sowie ursprüngliche Ertragsprognosen bzw. Gutachten Ihren Schadenunterlagen an den Versicherer bei
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Glasbruchversicherung

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Fertigen Sie Fotos an, welche die Beschädigung erkennen lassen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Legen Sie für die beschädigten Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
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Bitte beachten Sie das lediglich Scheiben oder Gegenstände aus Glas versicherte Sachen darstellen. Fensterrahmen oder Möbelstücke sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Haftpflichtversicherungen

  • Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!
  • Haus- und Grundbesitzer
  • Privathaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht

Hausratversicherung

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Erstatten Sie bei Straftaten unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird. Reichen Sie die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein.
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten, abhandengekommenen oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich) bzw. reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.
  • Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos vom Schadenherd und den beschädigten Sachen an und bewahren Sie diese bis zum Abschluss des Schadens auf.
  • Reichen Sie die Erstanschaffungsbelege der betroffenen Sachen ein. Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie stattdessen eine Zweitschrift ein oder Fotos/Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc., womit das Vorhandensein nachgewiesen werden kann.
  • Reichen Sie bei Fahrraddiebstahl alle Schlüssel der Fahrradsicherungsanlage ein.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches und tätigen Sie keine Neuanschaffungen, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
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KFZ

Haftplicht

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
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Haftpflicht und Vollkasko

  • Bitte beachten Sie die generellen Verhaltenshinweise zum Kfz-Haftplicht-Schaden und zur Kaskoversicherung
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Kaskoversicherung

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine "Wildbescheinigung" vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz oder wenn ein Sicherungsschein existiert, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem Versicherer abzustimmen!
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Rechtsschutzversicherung

  • Unterrichten Sie den Versicherer unverzüglich vom Eintritt des Rechtsschutzfalles.
  • Informieren Sie den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles.
  • Benennen Sie alle Beweismittel und stellen Sie dem Versicherer die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
  • Stimmen Sie, sofern es für Sie zu keinen unbilligen Beeinträchtigungen führt, kostenauslösende Maßnahmen zunächst mit Ihrem Versicherer ab.
  • Informieren Sie auch den beauftragten Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß, geben Sie ihm alle Beweismittel an und helfen Sie diesem bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen.
  • Informieren Sie den Versicherer auf dessen Verlangen hin über den Stand der Angelegenheit.
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Sollte es Ihnen passieren, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, nehmen Sie Ihr Recht war, sich nicht zur Sache äußern zu müssen. Besprechen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt. Bedenken Sie den oft gehörten Satz, dass alles Gesagte auch gegen Sie verwendet werden kann.

Tierkrankenversicherung

  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Sammeln und dokumentieren Sie alle notwendigen Tierarztunterlagen die für den Leistungsfall ausschlaggebend sind (Behandlung/Unfall/Erkrankung) wie Rechnungen, Diagnosen, Behandlungspläne usw.
  • Waren Dritte (ggf. anderes Tier) an einem Unfall beteiligt halten Sie dies schriftlich fest
  • Wurde der Sachverhalt polizeilich aufgenommen, erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
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Unfallversicherung

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Lassen Sie sich folgende Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung Krankenhausaufenthalt (mit Diagnose).
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.
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Wohngebäudeversicherung

  • Unterrichten Sie den Versicherer unverzüglich sobald Ihnen ein Schaden auffällt.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Verständigen Sie im Brandfall unverzüglich die Feuerwehr.
  • Im Fall eines Rohrbruchs muss der Haupthahn so schnell wie möglich abgedreht werden.
  • Grundsätzlich sollten Sie immer den Weisungen Ihres Versicherers folgen.
  • Legen Sie eine umfangreiche Dokumentation der entstandenen Schäden an. Diese kann nachgereicht werden, sollte die Erfassung die Erstmeldung an den Versicherer verzögern.
  • Fotografieren Sie alles was auf die Schadenursache schließen lässt. Dies können Einbruchsspuren, Schäden an versicherten Gegenständen oder gebrochene Wasserleitungen sein.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches und tätigen Sie keine Neuanschaffungen, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
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